
Die Deutsche Telekom macht die Mofs* in den Niederlanden wieder mal sehr unbeliebt (*niederl. Schimpfwort für die Deutschen), Bildschirmfoto Internetseite
In den Niederlanden ist man auf T-Mobile und die Deutsche Telekom derzeit nicht gut zu sprechen. Es geht um deren Reklamierung der Farbe Magenta als eingetragene und gesetzlich geschützte Farbmarke. Es geht aber auch um die Art und Weise, wie die dort ohnehin nicht gerade innig geliebten Deutschen versuchen, ihr Recht brachial durchzusetzen. Erste Netzinitiativen haben sich gebildet, um Bürgern ein Forum zu geben, ihren Frust darüber loszuwerden. Siehe hier oder hier. Oder über Google Search „Reclaim Magenta” und „Free Magenta”.
Ich kann die Empörung der Niederländer sehr gut nachvollziehen. Vor sechs Jahren nämlich versuchte die staatsbeherrschte Deutsche Telekom, mir in derselben Sache ihre Rechtsauffassung aufzuzwingen. Dabei war ich nicht nur ihren Rüpelmethoden und dem teilweise sehr schlechten Benehmen der sie vertretenden Anwälte ausgesetzt. Ich durfte auch mit unserem Rechtsstaat Erfahrungen machen, die meine rechtsempfindlichen Stellen gelegentlich ziemlich unangenehm getroffen haben. Manchmal habe ich mich sogar gefragt, ob wir womöglich schon in einer Vorstufe dessen leben, was der Volksmund gemeinhin eine Bananenrepublik nennt.
Dabei hatte alles so harmlos angefangen. Im Sommer 2001 nahm ich mir mit ein paar Gleichgesinnten vor, mit den Möglichkeiten des Internet die verschnarchte Buchverlagsbranche ein bisschen aufzumischen. Heraus kam „My favourite book”, ein Internetmarktplatz für Autoren. Publik machten wir das Angebot durch großflächige Textanzeigen in einigen Tageszeitungen und Zeitschriften. Eine der Anzeigen hatte die Schlagzeile „Autoren aller Länder: Vereinigt euch.”, gedruckt in schwarzen Lettern auf einem magentafarbigen Grund. Magenta deshalb, weil es eine der vier Grundfarben des Farbdrucks ist und wir den saftigen Aufpreis für eine Sonderfarbe nicht tragen wollten. Siehe hier.
Doch dann flatterte plötzlich ein Anwaltsschreiben ins Haus, in welchem wir barsch aufgefordert wurden, unverzüglich und schriftlich zu erklären, dass wir ein für allemal auf die Verwendung der Farbe Magenta verzichten werden. Da mussten wir erst mal herzlich lachen. Wir dachten, hier müsse es sich wohl um ein Scherzlein handeln. Wie sich jedoch schnell herausstellen sollte, war es keines. Wahrscheinlich werden Sie sich jetzt – wie wir damals – fragen, wieso die riesige Deutsche Telekom sich von einer Dreimann-Einfrau-Neugründung bedroht sieht, von einem Mini-Buchverlag, der tausend Lichtjahre entfernt von deren Kern- und sonstigen Geschäftsfeldern entfernt zu wirken gedachte.
Vielleicht sollten wir an dieser Stelle eine Pause einlegen, damit Sie sich noch ein Glas Whisk(e)y einschenken können, bevor Sie sich dem Irrsinn aussetzen, der jetzt kommt.
Laut Anwaltsschreiben sah die Deutsche Telekom ihre Markenrechte an der von ihr eingetragenen Farbmarke Magenta nicht bloss einfach sondern gleich doppelt verletzt. Zum einen böte „My favourite book” Dienstleistungen über das Internet an und benutze dafür – SKANDAL!!! – auch noch das Leitungsnetz der Deutschen Telekom. Und für alles, was mit Internet zu tun hat, so argumentierten die Telekom-Advokaten, dürfe diese Farbe ausschliesslich von der Telekom verwendet werden. Zum anderen produzierten und verkauften wir Bücher, die auf Papier mit garantierten 500 Jahren Haltbarkeit gedruckt würden, womit wir nach Ansicht der Telekom-Anwälte ganz unzweifelhaft ein direkter Wettbewerber ihrer Mandanten seien. Denn – jetzt kommt's! – als Herausgeber des Telefonbuchs beanspruche die Telekom die Farbe Magenta auch für den Bereich des Verlegens von Büchern.
Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, rief ich den Leiter der Telekom-Konzernkommunikation an. Ich bat ihn, doch bitte auf die Herren Anwälte einzuwirken, damit sie diesen Fall ad acta legen, da wir uns nicht einschüchtern lassen und notfalls durch alle Instanzen wehren würden. Natürlich konnte ich mir den Hinweis nicht verkneifen, ein offen ausgetragener Rechtsstreit sei zwar publizistisch durchaus in unserem Interesse, vermutlich aber nicht in dem der Telekom. (Darüber hinaus verbat ich mir – als Erfinder des „gelben Stroms” – jegliche Belehrung seitens der ungezogenen Oberbeflissenen von Rechtsanwälten über die Schutzfähigkeit von Farbmarken.)
Zwei Dinge hatte ich dabei falsch eingeschätzt. Das unbedeutendere: der Einfluss meines Gesprächspartners auf andere Konzernabteilungen – ich hatte ihn vollkommen überschätzt. Wichtiger aber: das Drohpotential meiner Anspielung auf die möglicherweise unschöne Publicity eines solchen Rechtsstreits für die Telekom – es beeindruckte den Mann offenbar kaum. Warum? Als Kommunikationschef konnte er natürlich darauf bauen, dass der subtile Einfluss der immensen Werbegelder des Unternehmens auf die verlegerische und journalistische Unabhängigkeit auch diese Angelegenheit im rechten Sinne regeln würde. Und außerdem hatte es dieser Mann, der ja vor allem für die Verbreitung positiver Telekom-Propaganda besoldet wird, doch tatsächlich fertiggebracht, so bedeutende und selbstverständlich vollkommen unabhängige Journalisten wie Stefan Aust, den Chefredakteur des SPIEGEL, oder Helmut Markwort, den Chefredakteur von FOCUS, davon zu überzeugen, als gut dotierte Mitglieder einem „publizistischen Beirat” des Konzerns anzugehören. (Dieser Beirat ist inzwischen aufgelöst, dafür aber saß kurzfristig der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG – doch das nur nebenbei.)
Nun blieb mir also nichts anderes übrig, als als Mann das zu tun, was ich als Mann zu tun hatte. Zunächst habe ich mich solange dumm gestellt, bis die Frist vorüber war, innerhalb der die Telekom eine einstweilige Verfügung hätte erlassen können. Danach gab ich eine pinkfarbene Presseinformation heraus. Dann mandatierte ich eine der bedeutendsten Anwaltskanzleien Deutschlands mit der Vertretung unserer Interessen. Dass diese Kanzlei unseren Fall überhaupt übernommen hat, rechne ich ihr bis heute hoch an, denn niemand verscherzt es sich gerne mit einem potenziellen Auftraggeber von solcher Bedeutung. Und schliesslich informierte ich die Deutsche Telekom, dass wir eine gerichtliche Auseinandersetzung zwar nicht gerade herbeiwünschen, sie aber auch nicht scheuen.
Ein Pressesprecher der Telekom lässt daraufhin verlauten, dass demnächst eine Einstweilige Verfügung gegen uns erlassen würde. Der Mann war ganz verwundert, als ich ihn darüber aufklärte, dass so etwas in unserem Rechtsstaat von einem unabhängigen Gericht und nicht etwa von einem Sprecher der Telekom entschieden wird. Und dass die Frist hierfür ohnehin schon abgelaufen sei.
In den Internetmedien hat unsere Pressearbeit sehr gut funktioniert – aber nur hier und nicht in den traditionellen Medien (vermutlich aus den oben genannten Gründen). Eine einzige Meldung bei heise.de trieb uns 10.000 Besucher auf die Website. An einem Tag. Die Mobilisierung der Internetgemeinde war gross und die Foren voll von empörten Postings, genau wie jetzt in Holland. Das brachte uns auf den Einfall, aus diesen Reaktionen ruckzuck ein kleines Büchlein zu machen – eine ideale Möglichkeit, unsere verlegerische Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen (wer will, kann es am Ende des Artikels gratis downloaden).
Dann kam die Klage. Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf. Und wer kriegt von den Richtern eine vor den Latz? Für uns keine Überraschung – die Telekom. Die jedoch kann sich eine Niederlage nicht leisten und geht in Berufung. Inzwischen macht der Fall unter Juristen die Runde. Und jetzt beginnt das traurige Kapitel. Am besten, Sie holen sich vorher noch einen Whisk(e)y.
Wir bekommen plötzlich Dutzende von Anrufen. Von Geschäftsführern, Marketingleitern, Rechtsanwälten aus ganz Deutschland. Folgendes stellt sich dabei heraus: In unzähligen Verfahren geht die immer noch im Mehrheitsbesitz der Bundesrepublik Deutschland befindliche Telekom gegen deutsche und ausländische Firmen der unterschiedlichsten Branchen vor. Dabei werden die betroffenen Unternehmen ultimativ und unter Klageandrohung aufgefordert, die Verwendung der Farbe Magenta zu unterlassen. In einigen Fällen geht es auch um die nach Meinung der Telekom unrechtmässige Verwendung des Großbuchstabens T im Firmennamen. Viele fühlen sich massiv bedroht, fast alle geben schliesslich klein bei, und einige müssen sogar um ihre Existenz bangen. Der Prominenteste unter den damaligen Einknickern: der durch seine schrägen TV-Spots bekannt gewordene Elektronikhändler Red Zac mit dem magentafarbenen Hundekopf als Markenzeichen. Der Autovermieter Erich Sixt ist an einer Klage vermutlich nur deshalb vorbeigeschrammt, weil der letzte Buchstabe seines Firmennamens in weiser Voraussicht klein geschrieben wurde.
Nächste Instanz: Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Jetzt sitzt die Deutsche Telekom AG in ihrer ganzen Herrlichkeit da, wo wir sie gerne haben wollten: in der selbstgebastelten Falle. Da wir jeglichen Vergleich rundweg ablehnen, muss das Gericht ein Urteil fällen. Vor der Festsetzung des Termins für die Urteilsverkündung deutet der vorsitzende Richter jedoch an, dass die Angelegenheit möglicherweise zu Ungunsten der Telekom ausfallen werde. Was nun, Deutsche Telekom? Das Unternehmen macht, was es in solchen Fällen immer gemacht hat: Am Tag vor dem Gerichtstermin zieht sie den magentafarbenen Schwanz ein und die Klage zurück. Weshalb das? Weil die Deutsche Telekommandantur vor nichts mehr Schiss hat als vor einem oberinstanzlichen, Präzedenz schaffenden Urteil, in dem ihnen der exklusive Magenta-Besitz rechtsgültig abgesprochen wird.
Und jetzt kommt – dritter Whisk(e)y – der Skandal. Da die Urteilsverkündung wegen des Klagerückzugs der Telekom ausfällt, kann das Gericht auch keine Kostenentscheidung verkünden. Sowohl Kläger als auch Beklagte bleiben also auf ihren jeweiligen Kosten sitzen. Statt als (potenziell) obsiegende Partei von der (potenziell) verurteilten Partei entschädigt zu werden, müssen wir unsere Kosten selber tragen. Das Vergnügen, von der Deutschen Telekom zwar verklagt, gleichzeitig aber von derselben Deutschen Telekom durch einen prozeduralen Winkelzug daran gehindert zu werden, unser Recht zu bekommen, hat uns die Kleinigkeit von 58.241,28 Euro (in Worten: achtundfünfzigtausendzweihunderteinundvierzig) gekostet, Zeitaufwand nicht mitgerechnet. Aber wie sagte schon die Werbe-Legende Bill Bernbach so treffend? Eine Haltung, die nichts kostet, ist keine.
Den Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben wir übrigens aufgefordert, gegen den Telekom-Anspruch auf die Farbe Magenta bei Büchern vorzugehen. Hat aber dort niemand interessiert. Wahrscheinlich weil die Herren Verleger es unter ihrer Würde betrachten, für die Freiheit einer der Grundfarben des Vierfarbdrucks zu streiten.
Aber was wollte ich eigentlich sagen? Rechtsempfinden, Gerechtigkeit, Rechtsstaat, Rechtswesen, Demokratie, Anstand, Sitte, Moral, Manieren, Zivilcourage, Unbestechlichkeit – alles schöne Worte, teilweise sogar sehr schöne Worte. Kann man aber alle vergessen. Denn die Moral dieser Geschichte heißt: Macht hat, wer das nötige Kleingeld hat. Und – noch schlimmer – Recht bekommt nur, wer das nötige Finanzpolster hat, es zu erstreiten.
PS: Trotz dieser bitteren Erfahrung muss ich zum Schluss doch noch folgendes feststellen: Dass die Deutsche Telekom die Farbe Magenta als ihr Eigentum betrachtet, kann man ihr nicht zum Vorwurf machen. Denn der Gesetzgeber in Berlin oder Brüssel hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass so etwas Hirnrissiges möglich ist. Man kann ihr nicht einmal vorwerfen, die zivilisierte Welt mit ihren unzivilen Klagen zu überziehen. Denn derselbe Gesetzgeber hat dekretiert, dass die Rechtsinhaber jeden ihnen bekannt werdenden Verstoß gegen die Markenrechte zwangsweise gerichtlich verfolgen müssen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihren Rechtsanspruch zu verlieren. Dennoch braucht man sich deshalb noch lange nicht so zu benehmen, wie es die Deutsche Telekom in vielen Magenta-Fällen getan hat und noch tut.
PPS: Falls sich jetzt jemand fragt, warum ich neulich ein Geschäft mit der Deutschen Telekom abgeschlossen habe: Weil ich sonst nicht an mein iPhone gekommen wäre.
So. Und jetzt noch ein Whisk(e)y.
Gratis Download
hier.

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